Hier geht es um die Hundesteuer       in Braunschweig

Gott sei Dank wurde das Gesetz über die Gefahrtiere außer Kraft gesetzt, sodass es keine sog. Kampfhunde mehr gibt, nun alle Hunde gleichgestellt sind.

Das dies aber nicht so ganz zutrifft, zeigt uns die Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig auf.

Hiernach zahlen nämlich die Hundehalter bestimmter Rassen immer noch die erhöhte Hundesteuer.

Mit Aufhebung der Gefahrtierverordnung wurde die Hundesteuersatzung nicht geändert.

Das Schlimme ist, dass man zur Zeit noch keine Möglichkeit hat, dagegen anzugehen.

Nach Auskunft der Stadt Braunschweig ist die Hundesteuersatzung ein eigenständiges Gesetz und hat nichts mit der ehemaligen Gefahrtierverordnung zu tun. Solange dieses Gesetz bestand hat, ist die erhöhte Hundsteuer zu zahlen.

Derzeit hat man also nur die Möglichkeit, an die Politiker der Stadt Braunschweig heranzutreten, um das Gesetz in einer der nächsten Ratssitzungen zu diskutieren und ggf. aufzuheben.

Daher sollte sich jeder betroffene Hundehalter berufen fühlen, entsprechend schriftliche Anträge an die Ratsherren der Stadt zu richten. Die Masse der Anträge könnte eine Wende herbeiführen.

Die Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig kann hier über die Seite der Stadt als PDF-Datei heruntergeladen werden.

[Home] [Der Ridgeback] [Vorgeschichte] [Hunde in BS] [Hundesteuer] [Leinenzwang] [Stadtverordnung] [Lektuere] [Notfall-Links] [sonstige Links] [Gästebuch] [Kontakt] [Zum Ende]

.